● Welche Unterlagen benötige ich für den Fahrerlaubnisantrag?

Um den Fahrerlaubnisantrag an das Straßenverkehrsamt stellen zu können, wird folgendes benötigt:

Für die, die unter 18 Jahre alt sind, benötigen wir zusätzlich folgenden Unterlagen: ● Wo kann ich einen Erste Hilfe Kurs machen?

Einen Erste Hilfe Kurs, in Verbindung mit einem Sehtest und biometrischen Passbildern, könnt ihr in Siegburg machen. Das alles wird komplett an einem der folgenden Tage mit einer vorherigen Online-Voranmeldung durchgeführt:

  • Dienstag, 9:00 - 16:30 Uhr
  • Freitags, 13:00 - 20:30 Uhr
  • Samstags, 9:00 - 16:30 Uhr
  • Sonntags, 9:30 - 17:00 Uhr
Der Kurs findet in der Mahrstr. 4, 53721 Siegburg, statt.

● Das Mindestalter für die Führerscheinklassen

Das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen ist wie folgt:

Mofa25 15
AM 15
A1 16
A2 18
A 24 bei Direkteinstieg*
B 18 (17 mit begleitendem Fahren)
BE 18 (17 mit begleitendem Fahren)

*Besitzt man die Klasse A2 seit 2 Jahren, kann man einen Aufstieg auf die Klasse A machen. Das Mindestalter beträgt dann 20 Jahre. .

● Kann ich die Fahrschule wechseln?

Seid ihr umgezogen*, oder stimmt die Chemie mit der alten Fahrschule nicht? Dann könnt ihr jederzeit eure Fahrschule wechseln. Um dies zu tun, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausbildungsnachweis
  • Ausbildungsbescheinigung für den Theorie- oder Praxisunterricht

Bringt diese zur Anmeldung in der neuen Fahrschule mit.

* Bitte beachtet, dass bei einem Umzug außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises oder zwischen Bundesländern ein Wechsel anders abläuft und auf Grund dessen mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Seminare:

● Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)?

Unter einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) nach §2a Abs. 2 StVG versteht man eine Art Nachschulung für Fahrer, welche negativ im Straßenverkehr aufgefallen sind. Diese müssen, nach Aufforderung des Straßenverkehrsamtes, an einem Seminar teilnehmen, welches sich aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt zusammensetzt. Hier werden die Verstöße besprochen und nach Lösungen gesucht, um diese in Zukunft zu vermeiden.

→ Sollte ein Aufbauseminar nicht innerhalb der für den Fahrer gegebenen Frist abgeschlossen worden sein, so wird ihm die Fahrerlaubnis bis zum erfolgreichen Abschluss eines Seminares entzogen.

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● Was ist ein Fahreignungsseminar (FES)?

Ein Fahreignungsseminar (FES) ist eine freiwillige Möglichkeit Punkte abzubauen und sein Fahrverhalten zu bessern. Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.

Dabei muss man folgendes beachten:

  • Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren ein Punkt durch das Seminar abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 – 7 kann kein Punkt durch das Seminar abgebaut werden.
  • Ein Fahreignungsseminar wird bei freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.

Eine verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer in 2 Modulen á 90 Minuten durchgeführt. So beziehen sich diese auf individuelle Verstöße der Teilnehmer und arbeiten an einem verbesserten Fahrverhalten. Dies kann man einzeln oder in einer Gruppe von maximal 6 Teilnehmern durchführen.

Bei einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden je nach Teilnehmer individuelle Wege gesucht, um der Verbesserung des Fahrverhaltens beizutragen. Die Teilnehmer müssen an jeweils zwei Einzelsitzungen á 75 Minuten mit einem geschulten Verkehrspsychologen teilnehmen.